Die Samtgemeinde Nenndorf sucht Schiedsfrau/-mann
Für das Schiedsamt der Samtgemeinde Nenndorf wird eine neue
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Stadt Bad Nenndorf) zum 01.10.2022 gesucht.
Die Hauptaufgabe der Schiedsperson besteht darin, die
außergerichtliche Schlichtung von Streitfällen herbeizuführen und eine
Einigung in kleineren Streitigkeiten als neutrale Person zu erreichen.
In das Ehrenamt berufen werden kann,
- wer das 30. Lebensjahr vollendet hat,
- wer in dem Bezirk des Schiedsamts I (Bad Nenndorf, Riepen, Waltringhausen und Horsten) wohnt und
- wer über ein unbelastetes polizeiliches Führungszeugnis verfügt.
Die Schiedsperson sollte über Verhandlungsgeschick verfügen und in
der Lage sein in einem Streitfall ruhig und sachlich als Vermittler zu
agieren. Grundlegende PC-Kenntnisse sind ebenfalls von Vorteil.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 14.04.2022 an die Samtgemeinde
Nenndorf, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Digitalisierung,
Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf.