Namensänderung

Sie wollen Ihren Namen ändern?

Während ein Vorname nur in wenigen Ausnahmen geändert werden kann, bietet das deutsche Namensrecht zahlreiche Möglichkeiten zur Änderung von Familiennamen.

Eine der am häufigsten gewünschten Namensänderungen ist die Wiederannahme eines früheren Namens nach der Auflösung der Ehe (z.B. durch Scheidung).

In diesem Fall sollten Sie zum Standesamt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihr Scheidungsurteil mitbringen. Bitte achten Sie darauf, dass das Urteil bereits rechtskräftig geworden ist und die Rechtskraft auf Ihrer Ausfertigung vermerkt ist.

Sofern die geschiedene Ehe nicht beim Standesamt Bad Nenndorf geschlossen wurde, benötigen Sie außerdem eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Familienbuch, falls kein Familienbuch existiert, eine Heiratsurkunde. 

Für eine Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

Das komplexe deutsche Namensrecht bietet weitere Möglichkeiten, Familiennamen (auch von Kindern) zu ändern, die hier nicht abschließend dargestellt werden können. Sprechen Sie uns bitte persönlich an und schildern uns Ihren Einzelfall.

Sollten Sie mehrere Vornamen haben, deren Reihenfolge Sie neu bestimmen möchten können Sie dies auch vor Ort bei uns erklären. Hierfür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis/Reisepass und Ihre Geburtsurkunde. Für die Erklärung zur Neusortierung der Vornamen wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.

 
 

Ihre Ansprechpartner im Standesamt

Standesamt Bad Nenndorf
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf
Fax: 05723 704-66
E-Mail:
standesamt@nenndorf.de

Sara Hattendorf
Telefon: 05723 704-56