Beurkundung eines Sterbefalls

Sie haben einen Ihnen nahestehenden Menschen verloren?

Ein Sterbefall wird immer, unabhängig vom Wohnort, beim Standesamt des Ortes beurkundet, in dem der Sterbefall eingetreten ist.

Um die Bestattung zu organisieren sind Sie gut beraten, einen Bestatter zu beauftragen. Die kompetenten Bestattungsinstitute im Bereich der Samtgemeinde Nenndorf werden Ihnen gerne die Formalitäten abnehmen, um Ihnen Zeit und Ruhe zu geben.

Sollten Sie sich dennoch persönlich der Notwendigkeiten annehmen wollen, rufen Sie uns einfach an, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen wir benötigen, um den Sterbefall beurkunden und Sterbeurkunden ausstellen zu können.

 
 

Ihre Ansprechpartner im Standesamt

Standesamt Bad Nenndorf
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf
Fax: 05723 704-66
E-Mail:
standesamt@nenndorf.de

Sara Hattendorf
Telefon: 05723 704-56